Beratung



Instandhaltung


Beratung

Baustelle

Baubegleitung

beinhaltet die Durchsicht der technischen Vertrags- und Planunterlagen sowie die Feststellung und Protokollierung von Mängeln an der baulichen Anlage zu vorher definierten Zeitpunkten im Bauablauf.
Solche Zeitpunkte sind im Regelfall gegeben:

  • nach Durchführung des Aushubs
  • nach Fertigstellung der Gebäudeabdichtung vor Verfüllen der Baugrube
  • nach Fertigstellung des Rohbaus (Rohbauabnahme, ggf. weitere Bewehrungsabnahmen)
  • vor Aufbringen des Innenputzes bzw. der Innenbekleidung
  • nach Gesamtfertigstellung des Bauvorhabens (Schlussabnahme)

Nach den Begehungen wird jeweils ein Protokoll gefertigt und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

Beratung zum Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbedarf

Bei Bestandsimmobilien empfiehlt sich die sachverständige Beratung zu allen Fragen der Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung.

    Instandhaltung

    ist die Erhaltung des Gebäudebestandes durch laufende Reparatur der sich durch Gebrauch oder alterungsbedingt verschlechternden Bausubstanz.
    Die Instandhaltung eines Gebäudes dient dazu, den Wert einer Immobilie zu erhalten.

    Instandsetzung

    ist die Wiederherstellung eines ursprünglich vorhandenen Gebäudezustands nach einer Schädigung der Gebäudesubstanz infolge von Abnutzung und Reparaturrückstau.
    Die Instandsetzung eines Gebäudes dient der Wiederherstellung des Wertes einer Immobilie.

    Modernisierung

    ist die Verbesserung der Substanz baulicher und technischer Anlagen eines Gebäudes entsprechend der fortschreitenden Entwicklung technischer Standards und veränderter Nutzererwartungen.
    Durch Modernisierung eines Gebäudes kann eine Wertsteigerung der Immobilie erzielt werden.


Ziel der Beratungstätigkeit ist die Optimierung des technischen und wirtschaftlichen Aufwandes für die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung eines Gebäudes im Hinblick auf die Nutzung, Werthaltigkeit und Wertsteigerung einer Immobilie.

Im Streitfall wird die Erforderlichkeit von Maßnahmen der Instandhaltung bzw. Instandsetzung geklärt.

Ein Sachverständiger kann auch baubegleitend während der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen tätig sein.