Bestand

Gebäude

Beweissicherung bei Schäden

Abnahme



Gutachten





Schlußabnahme bei Bauübergabe



Beratung zum Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsbedarf

Bei Bestandsimmobilien empfiehlt sich die sachverständige Beratung zu allen Fragen der Instandhaltung, Instandsetzung und Modernisierung.

    Instandhaltung

    ist die Erhaltung des Gebäudebestandes durch laufende Reparatur der sich durch Gebrauch oder alterungsbedingt verschlechternden Bausubstanz.
    Die Instandhaltung eines Gebäudes dient dazu, den Wert einer Immobilie zu erhalten.

    Instandsetzung

    ist die Wiederherstellung eines ursprünglich vorhandenen Gebäudezustands nach einer Schädigung der Gebäudesubstanz infolge von Abnutzung und Reparaturrückstau.
    Die Instandsetzung eines Gebäudes dient der Wiederherstellung des Wertes einer Immobilie.

    Modernisierung

    ist die Verbesserung der Substanz baulicher und technischer Anlagen eines Gebäudes entsprechend der fortschreitenden Entwicklung technischer Standards und veränderter Nutzererwartungen.
    Durch Modernisierung eines Gebäudes kann eine Wertsteigerung der Immobilie erzielt werden.


Ziel der Beratungstätigkeit ist die Optimierung des technischen und wirtschaftlichen Aufwandes für die Instandhaltung, Instandsetzung oder Modernisierung eines Gebäudes im Hinblick auf die Nutzung, Werthaltigkeit und Wertsteigerung einer Immobilie.

Im Streitfall wird die Erforderlichkeit von Maßnahmen der Instandhaltung bzw. Instandsetzung geklärt..

Ein Sachverständiger kann auch baubegleitend während der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen tätig sein.

Abnahme von Instandsetzungsmaßnahmen
bei Bestandsimmobilien

ist eine Schlussabnahme nach der Durchführung von Instandsetzungsmaßnahmen.

Die Bedeutung einer Schlussabnahme bei Instandsetzungsmaßnahmen unterscheidet sich nicht von Schlussabnahmen bei Neubauten.

Beweissicherung

Vor der Durchführung von Baumaßnahmen kann es in Abhängigkeit von deren Art und Umfang erforderlich sein, den baulichen Zustand bestehender Bauwerke zum Zwecke der Beweissicherung festzustellen und zu dokumentieren. Dabei werden vorhandene sichtbare Schäden an der baulichen Substanz aufgenommen, protokolliert und zeichnerisch oder fotografisch dokumentiert.
Zusätzliche Maßnahmen, wie z.B. die Einmessung der Höhenlage von Bauwerken vor Beginn der Baumaßnahme, müssen im Einzelfall festgelegt werden.
Darüber hinaus kann es auch erforderlich sein, den baulichen Bestand während und nach Beendigung der Bauarbeiten durch Setzungsmessungen und visuelle Überprüfung hinsichtlich möglicher Veränderungen fortlaufend zu beobachten. Die Messergebnisse und Beobachtungen sind zu dokumentieren.